Personaleinsatz und -steuerung
Aufgabe der Personalsteuerung ist es mittels der Personalbedarfsplanung den kurz- und langfristigen Personalbedarf zu bestimmen. Geht es als bei der Personalplanung eher um die qualitativen Merkmale der künftigen Mitarbeiter, so befasst sich die Personalsteuerung eher mit den quantitativen Aspekten. Es gilt also die Frage zu klären, welcher Personalbedarf in einer bestimmten Periode zu decken ist und wie etwaige Engpässe zu verhindern bzw. zu überbrücken sind. Zu diesem Zweck sind selbstredend Arbeits(Zeit)Modelle zu entwickeln. Bestes Beispiel hierfür ist Schicht-Arbeit, falls bei Unternehmen im Dienstleistungsbereich sehr lange Service-Zeiten abzudecken sind. Im Rahmen der Personalbedarfsplanung sind abzugrenzen: Ersatzbedarf, welcher sich durch Pensionierungen oder Kündigungen ergeben kann. Neubedarf, der auf Kapazitätserweiterungen fußt. Desweiteren führen arbeitsrechtliche oder tarifrechtliche Bestimmungen zu etwaigen Mehrbedarf. Besagte Engpässe können durch Urlaub oder Krankheit der Mitarbeiter entstehen und schlagen sich in einem Zusatzbedarf nieder. Weiterhin sorgt die Personaleinsatzplanung für die Abkopplung von Betriebs- bzw. Öffnungszeiten und Arbeitszeiten der Mitarbeiter (Schicht-System) und die Kompensation von planmäßiger (Weihnachtsgeschäft) und außerplanmässigen (Run auf Ventilatoren bei extremen Hitzeprioden) Spitzenbelastungen sowie von unregelmäßigen Arbeitsanfall. Traditionelle Maßnahmen zur Entkopplung von Betriebszeiten und Arbeitszeiten sind:
Ein innovativere Spielarten wären zum Beispiel das Konzept des Sabatjahrs. Bei diesem Konzept leistet der Mitarbeiter während einer gewissen Zeitspanne Mehrarbeit, um dann während eines Zeitraumes gar nicht zu arbeiten. Während der gesamten Zeit verzichtet der Mitarbeiter dafür in der Regel auf Einkommensteile. |